Ermöglichen Sie sich den Traum vom Eigenheim in Oberstdorf! Der um 1970 von einer Arztfamilie errichtete Bungalow besticht durch seine außergewöhnliche Aussicht. Über den Dächern von Oberstdorf gelegen, genießen Sie einen unbeschreiblichen Bergpanoramablick in exzellenter Lage. Neben einer großzügigen Glasfront bietet das Anwesen einen in reizvoller süd-west Hanglage gelegenen Garten mit Terrasse, einen Garagenstellplatz und mehrere Außenstellplätze. Alternativ besteht auf dem Grundstück Baurecht für die Errichtung von maximal zwei Doppelhaushälften oder Wohneinheiten. Ferienvermietung ist nicht zugelassen. Das Grundstück wird im Rahmen eines Erbbaurechts über einen Zeitraum für zunächst 60 Jahre vergeben. Erbbauzins gegen Gebot, mindestens 5.000,00 €/monatlich. Hinweis: Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich begrenztes grundstücksgleiches Recht (60 Jahre), auf einem Grundstück ein Gebäude zu bauen oder ein bestehendes Gebäude zu nutzen. Der Erbbauberechtigte kann über das Grundstück im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages verfügen wie der Eigentümer.