Vorkaufsrecht

Definition: Durch das Vorkaufsrecht ist eine Immobilie praktisch für eine bestimmte Person reserviert. Derjenige hat (anderen gegenüber) Vorrang beim Kauf.

 

Erklärung

Ist eine Person zum Vorkauf berechtigt, kann Sie diesen Anspruch gegenüber Dritten geltend machen. Dieses Recht findet vor allem bei Immobilien und Verkäufen seinen Einsatz und führt somit zu einer Bevorzugung. Es gibt drei Arten von Vorkaufsrechten:

 

  • Das dingliche Vorkaufsrecht für Grundstücke (nicht aber Gebäude darauf.), das im Grundbuch eingetragen ist
  • Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht für bewegliche und unbewegliche Sachen, das durch einen Vertrag zu Stande kommt
  • Das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht, bei dem die Gemeinde das Vorkaufsrecht von Grundstücken hat (die beispielsweise für öffentliche Zwecke markiert wurden)

 

Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, dass einzelne Personen per Gesetz vorkaufsberechtigt sind. Das ist bei Mietern der Fall, wenn deren Wohnung bspw. zur Eigentumswohnung gemacht und verkauft werden soll. Außerdem bei Miterben, wenn ein Erbe sich entscheidet, seinen Anteil zu verkaufen und bei Gemeinden, wie oben bereits genannt.

 

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