Mietbürgschaft

Definition: Mietbürgschaft bedeutet, dass man eine Wohnung anmieten kann, ohne eine Kaution zahlen zu müssen. Stattdessen bürgt ein anderer für den Mieter. Und übernimmt somit die Pflichten gegenüber dem Gläubiger (Vermieter).

 

Erklärung

Sind Sie gerade nicht dazu in der Lage, eine Kaution beim Vermieter zu hinterlegen oder wollen dies nicht, können Sie stattdessen eine Mietbürgschaft anstreben. Als Bürge kommt in Frage, wer volljährig und finanziell in der Lage ist, einen Schadensfall auch zu begleichen. Das können also die Eltern, Freunde bzw. andere Privatpersonen, eine Versicherung oder die Bank sein.

Es ist allerdings empfehlenswert, sich eher eine Versicherung oder Bank als Mietbürgen auszusuchen – ein Schadensfall entsteht schneller als gedacht und kann einen privaten Bürgen in finanzielle Schwierigkeiten stürzen, ohne, dass dieser es erwartet hätte.


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